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Erinnerung an Veranstaltung: Workshop »Reformiertes Betreuungsrecht« am 05.06.24 (Zoom & Telefon)

Das reformierte Betreuungsgesetz trat am 01.01.2023 in Kraft. Es soll den Willen der Betroffenen in den Fokus rücken. Anlass der Reform war die Unvereinbarkeit des alten Gesetzes mit der UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere des Artikel 12, in dem das Recht auf gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit festgelegt wird. Auf der Informationsveranstaltung möchten wir euch die Änderungen vorstellen und euch vor allem Raum für eigene Fragen geben.

 

Folgende Themen sollen unter anderem angesprochen werden:

- Was änderte sich zum 01.01.2023?

- Wann dürfen Betreuer:innen bestellt werden?

- Was dürfen Betreuer:innen, was dürfen sie nicht? Welche Pflichten haben sie?

- Wie werden Betreuer:innen gewählt?

- Was für Rechte haben die Betreuten?

- Wie ist ein Betreuer:innenwechsel möglich?

- Wie kann eine Betreuung aufgehoben werden?

- Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es?

 

Anmeldung bei der BayPE e.V. Geschäftsstelle:
Telefon: (0821) 45 04 78 63 (Mo-Do 10:00-13:00 Uhr)
Email: 

 

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