UN-BRK/Institut für Menschenrechte: 30 Jahre Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz - Zeitzeuge und Aktivist berichtet
30 Jahre Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz - Zeitzeuge und Aktivist berichtet
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Seit dem 15. November 1994 steht dieser Satz in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dass diese Ergänzung des Grundgesetzes mit vielen Aktivitäten über Jahre hinweg erstritten werden musste, darüber berichtet H.-Günter Heiden im Rahmen eines Vortrags beim Deutschen Institut für Menschenrechte am 15. November 2024 von 12:00 bis 13:00 Uhr. Der Vortrag wird mit Deutscher Gebärdensprache, Schriftmittlung und Übersetzung in Leichte Sprache begleitet und online übertragen.
H.-Günter Heiden hat entscheidend an der Kampagne für die Aufnahme des Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ins Grundgesetz mitgewirkt und zum 30jährigen Jubiläum dieses Erfolgs ein Buch mit dem Titel „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994“ im Verlag Beltz Juventa veröffentlicht.
Der kostenfreie Livestream des Vortrags, der im Rahmen eines Besuchs von Studierenden der Alice Salomon Hochschule Berlin mit Prof. Dr. Sigrid Arnade bei der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte stattfindet, ist möglich unter dem folgenden Link: www.institut-fuer-menschenrechte.de/veranstaltungen/detail/30-jahre-benachteiligungsverbot-fuer-behinderte-menschen-im-grundgesetz-zeitzeuge-und-aktivist-berichtet
Deutsches Institut für Menschenrechte
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